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Tarifrunde ZF Lemförde

Bewegung bei der Altersteilzeit und Bildungsteilzeit - Kein Angebot für eine Entgelterhöhung!

18.02.2015 | Die 1. Tarifverhandlung für die rund 3.500 Beschäftigten des Tarifgebietes ZF Lemförde am 17. Februar 2015 in Dielingen wurde nach vier Stunden intensiven Verhandlungen auf den 9. März vertagt.

IG Metall-Verhandlungsführer Wilfried Hartmann eröffnete die Verhandlung und begründete das Forderungspaket der qualitativen Forderungen - einem neuen Tarifvertrag Altersteilzeit und einem Tarifvertrag Bildungsteilzeit - sowie von 5,5 Prozent mehr Entgelt.

 

Für die IG Metall ist klar, ein neuer Altersteilzeittarifvertrag muss im Kern erhalten bleiben. Außerdem müssen Beschäftigte in den unteren Entgeltgruppen bei den Aufstockungsbeträgen besser gestellt werden. Der Tarifvertrag zur Qualifizierung soll um eine „echte“ Bildungsteilzeit zur persönlichen Weiterbildung für Beschäftigte in den unteren Entgeltgruppen, junge Ausgebildete und für länger Beschäftigte zur Neuorientierung erweitert werden.

 

Die Verhandlungsführerin der Arbeitgeberseite Frau Henning signalisierte, dass sie durchaus bereit ist über die Rahmenbedingungen einer neuen Altersteilzeitregelungen sowie Bildungsteilzeitregelung abschließend zu verhandeln. Hinsichtlich der Struktur und Kosten bedarf es aber noch ausführlicher Berechnungen, bevor man hierzu konkrete Zahlen nennen kann.

 

Bei der Entgeltforderung hat man die Flächentarifverträge im Blick, ein Angebot könne daher derzeit nicht unterbreitet werden.

 

Am Montag, den 23. Februar 2015 soll in Baden-Württemberg versucht werden einen Pilotabschluss zur Übernahme in allen Tarifgebieten zu erzielen. Sollte es am 23. Februar 2015 in Baden-Württemberg nicht gelingen zu einem akzeptablen Kompromiss zu kommen würde das das Scheitern der Verhandlungen und damit Einleitung der Urabstimmung in den Flächentarifverträgen bedeuten.

 

Für das Tarifgebiet ZF Lemförde endet die Friedenspflicht zum 31. März 2015. Streiks für eine neue Alters-und Bildungsteilzeit sind dann möglich.

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