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Arbeitsgericht Nienburg

Treffen der ehrenamtlichen Arbeitsrichter/innen

22.11.2015 | Um die ausgewogene Berücksichtigung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberperspektive bei der Urteilsfindung sicherzustellen, sitzen in den Kammern der Arbeits- und Landesarbeitsgerichte, ebenso wie beim Bundesarbeitsgericht neben dem Berufsrichter zwei ehrenamtliche Richter – und zwar jeweils aus Kreisen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände. Ihre Stimme hat das gleiche Gewicht wie die des Berufsrichters.

Thomas Schlingmann, DGB Rechtsschutz

Streit bei der Gehaltsverhandlung, Kündigung, Abmahnung oder Mobbing: Gründe für Klagen vor dem Arbeitsgericht gibt es viele. 97 Prozent der Klagen vor dem Arbeitsgericht werden von Beschäftigten, Betriebsräten oder Gewerkschaften anhängig gemacht, lediglich 3 Prozent von Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden. 

Auf Einladung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) trafen sich im November ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die beim Arbeits­gericht Nienburg tätig sind. Rechtsanwalt Thomas Schlingmann von der DGB Rechtsschutz GmbH begrüßte die zahlreich Erschienenen. Für den Juristen hat das Engagement der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter auch eine politische Dimension: „Das Arbeitsrecht ist wie kein anderes Rechts­gebiet für Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer von überragender Bedeutung. Gute Recht­sprechung – die nicht nur Recht, sondern auch Gerechtigkeit erzeugt – setzt voraus, dass die demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger durch die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter verwirklicht wird.“  

Im Rahmen des Treffens wurden aktuelle Themen aus der Praxis erörtert. Dabei ging es auch um die Rolle des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes bei der Durch­setzung von Arbeitnehmerrechten. Die Anwesenden waren sich einig, dass sie sich zukünftig regelmäßig zu einer solchen Veran­staltung treffen wollen, um neue Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung zu diskutieren und das juristische Wissen zu erweitern.  

Das nächste Treffen mit dem Themenschwerpunkt „Kündigungsschutz­verfahren“ findet am Donnerstag, den 10. März 2016, um 17:00 Uhr im Büro der IG Metall in Nienburg, Mühlenstraße 14 statt.  

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