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Ehrenamt

Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beginnt am 01. Januar 2019

13.11.2018 | Ausbleibende Lohnzahlung, Kündigung, Abmahnung oder Mobbing: Gründe für Klagen vor dem Arbeitsgericht gibt es viele. 97 Prozent der Klagen vor dem Arbeitsgericht werden von Beschäftigten, Betriebsräten oder Gewerkschaften anhängig gemacht, lediglich 3 Prozent von Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden.

Um die ausgewogene Berücksichtigung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeber­perspektive bei der Urteilsfindung sicherzustellen, sitzen in den Kammern der Arbeits- und Landesarbeitsgerichte, ebenso wie beim Bundesarbeits­gericht neben dem Berufsrichter zwei ehrenamtliche Richter – und zwar jeweils aus Kreisen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände. Ihre Stimme hat das gleiche Gewicht wie die des Berufsrichters. 

Auf Einladung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) trafen sich ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die beim Arbeits­gericht Nienburg tätig sind und deren fünfjährige Amtszeit am 01. Januar 2019 beginnt. Viele von ihnen wurden zum ersten Mal in das Richteramt berufen. 

Thomas Schlingmann von der DGB Rechtsschutz GmbH begrüßte die zahlreich Erschienenen. Für den Gewerkschaftsjuristen hat das Engagement der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter auch eine politische Dimension: „Das Arbeitsrecht ist wie kein anderes Rechts­gebiet für Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer von überragender Bedeutung. Gute Recht­sprechung – die nicht nur Recht, sondern auch Gerechtigkeit erzeugt – setzt voraus, dass die demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger durch die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter verwirklicht wird.“ 

Im Rahmen der Veranstaltung wurden die Rechte und Pflichten der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter erörtert. Dabei ging es auch um die Rolle des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes bei der Durch­setzung von Arbeitnehmerrechten. Die Anwesenden waren sich einig, dass sie sich zukünftig regelmäßig zu einer solchen Veran­staltung treffen wollen, um neue Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung zu diskutieren und das juristische Wissen zu erweitern.  

Das nächste Treffen findet am Donnerstag, den 11. April 2019, um 17:00 Uhr in der Geschäftsstelle der IG Metall in Nienburg, Mühlenstraße 14 statt.

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