Weiterbildung für Betriebsräte
Noch Plätze frei! Seminare im Januar und Februar
20.12.2018 | Die IG Metall Nienburg-Stadthagen bietet in Zusammenarbeit mit Arbeit und Leben zwei Tagesseminare im Januar und Februar an. Interessierte Betriebsräte können sich noch anmelden. Es sind noch Plätze frei.
Für die folgenden Seminare bieten wir allen Interessierten noch weitere Plätze.
Bei Rückfragen könnt ihr Euch gern bei uns in der Geschäftsstelle melden und/oder uns eine Email zukommen lassen.
Wir freuen uns auf Euren Besuch.
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Verletzung von Mitbestimmungsrechten
THEMA: Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Verletzung von Mitbestimmungsrechten TERMIN: 06.02.2019 REFERENT: Achim Kutschke Fachanwalt für Arbeitsrecht BEGINN: 09:00 Uhr ENDE: 17:00 Uhr ORT: IG Metall Nienburg-Stadthagen Mühlenstraße 14 31582 Nienburg |
Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung sollen zum Wohle der Arbeitnehmer/innen und des Betriebes vertrauensvoll zusammenarbeiten. Hierzu enthält das Betriebsverfassungsgesetz zahlreiche Vorschriften der Mitwirkung und der Mitbestimmung. In der betrieblichen Praxis kommt es leider viel zu häufig vor, dass diese Rechte des Betriebsrats bewusst oder unbewusst ignoriert werden. Der Betriebsrat muss dann Wege finden, seine Rechte durchzusetzen. Denn er ist gesetzlich verpflichtet, die ihm zustehenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte auch tatsächlich wahrzunehmen. Mithilfe von Praxisbeispielen möchte das Seminar den Arbeitnehmervertretungen die Wege zur Durchsetzung ihrer Rechte aufzeigen und ihnen Hilfsmittel an die Hand geben.
Betriebsratssitzung, Beschlüsse, Protokollführung – rechtssicher gestalten
THEMA: Betriebsratssitzung, Beschlüsse, Protokollführung – rechtssicher gestalten TERMIN: 23.01.2019 REFERENT: Achim Kutschke Fachanwalt für Arbeitsrecht BEGINN: 09:00 Uhr ENDE: 17:00 Uhr ORT: IG Metall Nienburg-Stadthagen Mühlenstraße 14 31582 Nienburg |
Die Betriebsratssitzung ist der zentrale Ort der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung, der Betriebsratsbeschluss das Ergebnis der Willensbildung im Betriebsrat und das zentrale Instrument seiner Arbeit. Nur im Rahmen der Beschlüsse darf der Vorsitzende den Betriebsrat nach außen vertreten. Betriebsvereinbarungen und sonstige Entscheidungen mit sogenannter Außenwirkung (z.B. Zustimmung zur Einstellung, Widerspruch gegen Kündigung, Seminarteilnahme etc.) setzen zwingend einen wirksamen Beschluss voraus.
Fehler bei der Einberufung oder Durchführung der Betriebsratssitzung oder bei der Beschlussfassung können auch nach langer Zeit noch zu erheblichen Problemen führen und sogar jahrelange Arbeit im Ergebnis zunichtemachen. Deshalb benötigt jedes Betriebsratsmitglied grundlegende Kenntnisse zu diesem Seminarthema und wie typische Fehler zu vermeiden sind.