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Seminarangebot im Oktober

JAV Konferenz 2021 am Steinhuder Meer

30.06.2021 | Die IG Metall Nienburg-Stadthagen und Arbeit & Leben Niedersachsen freuen sich darüber zur JAV Konferenz 2021 an das Steinhuder Meer einzuladen. Am 05. Oktober 2021 wollen wir mit Euch über die Rechte und Pflichten dr JAV sprechen.

Bildung und Ausbildung gehören zu den entscheidenden Schritten im Leben. Sie legen den Grundstein für den weiteren Berufsweg. Sie bilden das Fundament der persönlichen und der gesellschaftlichen Zukunft. Deshalb ist es wichtig, dass die Berufsausbildung kontinuierlich einer kritischen Prüfung unterzogen und verbessert wird.

Die Hauptaufgabe einer Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) besteht genau darin, die Arbeitgeber an ihre Verantwortung gegenüber den Auszubildenden zu erinnern und die Qualität der Berufsausbildung nicht aus dem Blick zu verlieren.

Damit diese verantwortungsvolle Aufgabe gelingt, ist es wichtig, die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen und Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für die JAV-Arbeit zu kennen und zu wissen welche Aufgaben, Rechte und Pflichten ich als JAV habe.

In unserer JAV-Konferenz gehen wir der Frage nach, welche allgemeinen Aufgaben die JAV wahrzunehmen hat. Gleichzeitig analysieren wir, was gut gelaufen ist im letzten Jahr und wie die Ziele für die zukünftige Arbeit aussehen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Betriebsrätemodernisierungsgesetz und dessen Auswirkungen auf die Arbeit der JAV.

Schwerpunkte

 

  • Analyse der JAV-Arbeit des letzten Jahres
  • Allgemeine Aufgaben der JAV
  • Betriebsrätemodernisierungsgesetz
  • Ziele für die zukünftige Arbeit der JAV

 

THEMA: JAV Konferenz - Rechte und Pflichten der JAV
TERMIN: 5. Oktober 2021
REFERENTIN: Alena Tumanov-Balysev, IG Metall Nienburg-Stadthagen
BEGINN: 10:00 Uhr
ENDE: 17:00 Uhr
ORT: Hotel & Restaurant Haus am Meer Steinhude, Uferstraße 3, 31515 Wunstorf Steinhude
SEMINARGEBÜHR: 130,- € TAGUNGSPAUSCHALE: 56,- €
ANMELDESCHLUSS: 8. September 2021
FREISTELLUNG: Im Seminar werden Kenntnisse vermittelt, die für die Erfüllung der Be-triebsratsarbeit erforderlich sind. Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Kostentragung ergibt sich aus § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 BetrVG und findet für die JAV gemäß § 65 Abs. 1 BetrVG Anwendung.

Aktuelles, Aktive / Gruppen, Studierende, Angestellte, Vertrauensleute, Betriebe / Branchen, Leiharbeit, ZF, Textil & Bekleidung, Handwerk, Metall & Elektroindustrie, Jugend, Bildung, Recht & Rat