Steuervereinfachungsgesetz 2011
Kindergeld ohne Einkommensgrenze ab 2012
15.12.2011 | Wer volljährig ist und über 8.004,- Euro im Jahr verdient, bekommt kein Kindergeld mehr - so war es bisher. Ab 1.1.2012 spielt das Einkommen der Kinder keine Rolle mehr.
Spätestens im dritten oder vierten Ausbildungsjahr war der Bezug von Kindergeld bisher oft mit erheblichem Aufwand verbunden, weil das Einkommen und Werbungskosten etc. nachgewiesen werden mussten, um die Kindergeldberechtigung zu beweisen.
Ab 1.1.2012 gilt:
Für junge Menschen unter 25 Jahren, die eine Erstausbildung oder ein Erststudium absolvieren, gibt es das Kindergeld unabhängig von ihrem Einkommen.
Danach ist die Voraussetzug für den Kindergeldbezug die Aufnahme eines Zweitstudiums oder einer weiteren Ausbildung; dabei darf aber keiner vollwertigen Erwerbtätigkeit nachgegangen werden. Bei einer geringfügigen Bechäftigung oder einem Teilzeitjob bis 20 Stunden pro Woche besteht aber weiterhin Anspruch auf Kindergeld.
Auch wer (noch) nicht in einem Ausbildungsverhältnis steht, ist unter Umständen kindergeldberechtigt. In der Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz oder in der Übergangszeit (höchstens vier Monate) zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Leistung eines Wehr-, Zivil- oder Entwicklungshelferdienstes oder eines weiteren Ausbildungsabschnitts besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld.
Wer zwischen 18 und 21 Jahren alt ist, bekommt das Kindergeld auch dann ohne Einkommensnachweis, wenn er oder sie in keinem Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis steht und bei der Bundesagentur für Arbeit als Arbeit suchend gemeldet ist.
Die IG Metall hat gemeinsam mit der JAV der ZF Friedrichshafen AG in Dielingen einen Flyer entworfen, der die Neuregelung übersichtlich darstellt. Den Flyer gibt es hier zum Download: