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Bildungspaket: Leistungen für Kinder und Jugendliche beantragen

Jetzt noch Nachzahlungen sichern!

12.04.2011 | Sie beziehen Hartz IV, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Sozialhilfe und haben mindestens ein Kind? Dann sollten Sie möglichst schnell die neuen Leistungen für Kinder und Jugendliche beantragen. Denn ohne Antrag gibt es auch keine Leistung.

Die finanzielle Situation von Familien verhinderte oftmals, dass die Kinder dieser Familien einen Sportverein besuchen, am gemeinschaftlichen Mittagessen in Schule, Kita oder Hort teilhaben oder bei Schulausflügen teilnehmen können. Bedürftige Kinder können ab sofort die Leistungen aus dem Bildungspaket in Anspruch nehmen.

 

Nachzahlungen sichern
Wenn man bestimmte Fristen einhält, dann bekommt man auch noch eine Nachzahlung für die Monate Januar bis März. Und zwar sogar als Geldleistung und nicht als Gutschein. Dabei geht es um richtig viel Geld, das man nicht verschenken sollte. Wichtig: Der Antrag sollte schnell gestellt werden.

 

Welche Leistungen gibt es? Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Zuschuss zum Mittagessen in Schulen, Kitas, Horten Nachzahlung für Januar bis März: pro Kind 78 Euro. Bedingung: In der Schule, Kita oder im Hort muss ein gemeinschaftliches Mittagessen angeboten werden. Ein Nachweis, dass Ihr Kind dort auch gegessen hat, ist nicht erforderlich.

 

Zuschuss für Vereinsbeiträge, Musikunterricht oder Ähnliches
Nachzahlung für Januar bis März: pro Kind 30 Euro. Bedingung: Keine! Man muss nicht nachzuweisen, dass das Kind bereits entsprechende Angebote genutzt hat.

 

Zuschuss für Schul- oder Kita-Ausflüge, Lernförderung
Wenn man belegen kann, dass man seit Januar bereits Ausgaben für Schul- oder Kita-Ausflüge oder für Lernförderung (Nachhilfe) hatte, dann gibt es das Geld zurück. Bei der Nachhilfe gelten spezielle Regelungen. Hier sollte man sich am besten bei der Schule erkundigen. Die bis hierher genannten Leistungen werden zukünftig nur noch als Gutschein gewährt oder direkt an den Anbieter (z.B. Sportverein, Schulkantine) überwiesen

 

Zuschuss zur Schülerbeförderung
Ist das Kind auf Bus oder Bahn angewiesen, um zur Schule zu kommen? Dann bekommt man die anfallenden Fahrtkosten erstattet, wenn niemand anders die Kosten übernimmt und es nicht zumutbar ist, die Kosten selbst zu tragen. Dies gilt für Fahrtkosten, die seit Jahresbeginn angefallen sind.

 

Wie stelle ich einen Antrag?
Bezieher von Wohngeld und Bezieher des Kinderzuschlags müssen den Antrag bei der Familienkasse der Arbeitsagentur stellen, also bei der Stelle, die auch das Kindergeld auszahlt. Der Antrag muss spätestens am 31. Mai bei der Familienkasse eingegangen sein.
Hartz-IV-Bezieher müssen den Antrag bei ihrem Jobcenter stellen, Bezieher von Sozialhilfe beim Sozialamt. Für beide Gruppen gilt eine verschärfte Frist: Anträge müssen spätestens am 30. April bei den Ämtern eingegangen sein.

 

Um die Frist einzuhalten, muss man zunächst nicht die Formulare der Ämter ausfüllen. Wichtig ist, dass man überhaupt einen Antrag stellen - egal in welcher Form. Hierzu bieten wir ein Musterschreiben zum Herunterladen an. Am besten Sie beantragen die Leistungen sofort!

Zusatz-Tipp für Hartz-IV-Bezieher:
Das Jobcenter muss Ihnen auch die Kosten fürs Warmwasser ab dem 1. Januar nachzahlen!

 

Musterschreiben: Leistungen für Kinder und Jugendliche

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