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Kindergeld bekommen und behalten

Kindergeld für Azubis

11.04.2011 | Jedes Jahr starten tausende Jugendliche motiviert in das Berufsleben und verdienen ihr erstes eigenes Gehalt. Was einige nicht wissen: Auch mit 18 kann man noch Anspruch auf Kindergeld haben. Denn Kindergeld gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch für volljährige Auszubildende. Wir erläutern die Regelungen und was zu beachten ist, damit man den Anspruch auf Kindergeld nicht verliert.

Endlich 18 - für viele fängt jetzt die Ausbildung an und das erste eigene Geld wird verdient. Aber auch mit dem 18. Lebensjahr geht das Recht auf Kindergeld nicht unbedingt verloren. Die Eltern volljähriger Auszubildender haben auch weiterhin Anspruch auf Kindergeldbezug. Voraussetzungen hierfür: Der Azubi muss jünger als 25 Jahre sein und sein anrechenbares Jahreseinkommen muss unter dem Grenzbetrag von 8004 Euro liegen.

Kindergeld bekommen
Sind diese Bedingungen erfüllt, stehen den Familien je 184 Euro für das erste und zweite, 190 Euro für das dritte und 215 Euro für jedes weitere Kind zu.
Wichtig: Die Zahlung von Kindergeld endet zunächst automatisch mit dem 18. Geburtstag. Es muss dann neu beantragt werden.

Ob man Anspruch auf Kindergeld hat, kann man selbst berechnen. Folgende Formel dient dabei als Grundlage: Die Summe aller Einkünfte und Bezüge des Auszubildenden pro Kalenderjahr minus Werbungskosten und minus Sozialversicherungsbeiträge bilden das anrechenbare Jahreseinkommen. Dieses muss unter 8004 Euro bleiben.

Kindergeld behalten
Doch beim Kindergeld droht stets das Fallbeil. Wenn die Vergütung nur einen Euro über diesen Betrag hinausgeht, wird das Kindergeld komplett gestrichen. Das sind dann immerhin zwischen 184 und 215 Euro, die den Auszubildenden und ihren Familien monatlich weniger zur Verfügung stehen

 

Aber keine Panik:

Es gibt Möglichkeiten die Bemessungsgrenze nicht zu übersteigen. Zum einen, wenn man höhere Werbungskosten als die derzeit gesetzliche Pauschale von 920 Euro nachweisen kann. Zu diesen Werbungskosten gehören Fahrten zur Ausbildungsstätte oder Berufsschule, Gewerkschaftsbeiträge, Bewerbungskosten, Fortbildungskosten und Arbeitsmittel und Arbeitsklamotten. Man kann als IG Metall-Mitglied auch unsere tarifvertraglich ausgehandelten Regelungen zur altersvorsorgewirksamen Leistungen nutzen

 

Gut zu wissen

Das von der Bundesregierung angekündigte Steuervereinfachungsgesetz 2011 ist im Gesetzgebungsverfahren. Darin sind einige relevante Regelungen unter anderem zum Kindergeld enthalten, die ab 2012 gelten sollen. So soll die Werbungskostenpauschale von 920Euro  auf 1.000 Euro angehoben werden. Sollte diese Regelung noch im Jahr 2011 rückwirkend wirksam werden, dann könnte das für einige Azubis bzw. deren Eltern das Kindergeld retten. Denn schließlich dürften demzufolge 80 Euro mehr vom Bruttoentgelt abgezogen werden, um auf das Kindergeld relevante Einkommen zu kommen.

 

Unser Service für Dich
Mitglieder der IG Metall können auf unseren speziellen Kindergeld-Service zurückgreifen. Wir haben Musteranträge sowie Mustereinsprüche vorbereitet. Denn im Falle der Ablehnung eines Antrags, sollte unbedingt Widerspruch eingelegt werden. Für Nachfragen zu den Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge oder dem Nachweis von Werbungskosten steht die IG Metall ihren Mitgliedern gern zur Verfügung. Oft ist es sinnvoll, sich genau beraten zu lassen.  Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Kindergeld ist die IG Metall Nienburg-Stadthagen.

 

Nachlesen
Ob Anspruch auf Kindergeld besteht, welche Regelungen es gibt und was beachtet werden muss, um den Anspruch nicht zu verlieren - diese Infos findet man in unserem Flyer "Kindergeld für Azubis".

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