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Regierung trickst weiter bei Hartz IV

05.07.2013 | Im Jahr 2010 hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgetragen, das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu achten und Korrekturen bei der Berechnung der Hartz IV-Regelsätze eingefordert. Ob das neue Berechnungsverfahren der Bundesregierung das Existenzminimum sichert, ist zweifelhaft. Aktuelle Studien belegen: Der Regelsatz wird klein gerechnet.

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