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Arbeitsmarkt

Sittenwidriger Lohn: Kritik an Praxis der Arbeitsagentur

11.09.2013 | Mit der Frage, was ein sittenwidriger Lohn ist, muss sich auch die Bundeagentur für Arbeit (BA) beschäftigen. Sie darf Arbeitslose nicht in ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis vermitteln, das gegen die guten Sitten verstößt. Die IG Metall hat jedoch Kritik an der konkreten Praxis der BA.

In der SoPoInfo Nr. 18 hinterfragen wir die konkrete Praxis der BA und weisen auf den dringenden Handlungsbedarf hin.

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